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Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer |
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| Im Rahmen der neuen EU-Regelungen wurde auch das Punkteabbauseminar "ASK" geändert. Daher gelten seit 01.01.99 diese neuen Grundsätze. | Aus dem Aufbauseminar "ASK" wurde das Aufbauseminar "ASP" Das Kursprogramm sowie die Kursziele blieben gleich. | | Punkte | Neue Regel seit 01.01.99 | Bemerkung | Abgabefristen der Teilnahmebescheinung beim zuständigen Straßenverkehrsamt
| 0 - 3 Punkte | freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar ASP | Punkteabbau nur im Umfang der bestehenden Punkte. Keine Gutschrift möglich. | 3 Monate | 4 - 7 Punkte | freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar ASP | 4 Punkte Rabatt im VZR | 3 Monate | 8 - 13 Punkte | schriftliche Unterrichtung durch die Verwaltungsbehörde mit Hinweis auf freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar ASP | bei bis zu 8 Punkten 4 Punkte Rabatt im VZR bei 9 - 13 Punkte nur 2 Punkte Rabatt im VZR | 3 Monate | 14 - 17 Punkte | Pflichtteilnahme am Aufbauseminar ASP | kein Punkterabatt | innerhalb der durch die Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist | | Wer schon innerhalb der letzten 5 Jahre ein Aufbauseminar besucht hat, kann zusätzlich und freiwillig an einer psychologischen Beratung teilnehmen | 2 Punkte Rabatt im VZR | 18 od. mehr Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis vor Wiedererteilung im Regelfall MPU-Gutachten | Sperre mindestens 6 Monate | | | Wichtig | Wer 14 bzw. 18 Punkte ohne Vorwarnung erreicht, wird so behandelt, als hätte er 9 Punkte Wer dann 18 od. mehr Punkte erreicht, wird so behandelt, als hätte er 14 Punkte | Informationen zum Aufbauseminar für Punkteauffällige Wodurch kann man Punkte abbauen? Im Punktsystem gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten durch freiwillige Maßnahmen Punkte abzubauen: Bis zu einem Punktestand von höchstens 13 Punkten: durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar Beträgt der Punktestand am letzten Tag des Seminars, an dem die Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird, nicht mehr als 8 Punkte, so werden 4 Punkte abgezogen. Beträgt der Punktestand am letzten Tag des Seminars, an dem die Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird, nicht mehr als 13 Punkte, so werden 2 Punkte abgezogen. Bei einem Punktestand von 14 bis 17 Punkten und erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar: durch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung Beträgt der Punktestand am letzten Tag der Beratung, an dem die Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird, nicht mehr als 17 Punkte, so werden 2 Punkte abgezogen. Aufbauseminare im Punktsystem Wann wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet? Wenn ein Kraftfahrer 14 oder mehr Punkte erreicht, prüft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, ob der Betroffene innerhalb der letzten 5 Jahre bereits an einem Aufbauseminar - im Rahmen des Punktsystems oder der Fahrerlaubnis auf Probe - teilgenommen hat: War dies nicht der Fall, so fordert sie den Kraftfahrer auf, an einem Aufbauseminar teilzunehmen und innerhalb einer bestimmten Frist eine Teilnahmebescheinigung darüber vorzulegen. Hat er innerhalb der letzten 5 Jahre bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen, so erhält der Betroffene lediglich eine Mitteilung über die Möglichkeit zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung und den Hinweis, dass bei Erreichen von 18 oder mehr Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. (Ausnahme: Hat der Betroffene zuvor an einem allgemeinen Aufbauseminar teilgenommen und muss nun aufgrund eines Alkohol- oder Drogen-Verstoßes an einem "besonderen Aufbauseminar" teilnehmen, so erfolgt die Anordnung zur Teilnahme auch dann, wenn seit dem allgemeinen Aufbauseminar noch keine 5 Jahre vergangen sind.) Die Frist für die Vorlage der Teilnahmebescheinigung beträgt in der Regel nicht mehr als 8 Wochen und kann nur bei Vorliegen ganz besonderer Gründe (z.B. Krankenhausaufenthalt) verlängert werden. Gegen die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, d.h. die für das Vorlegen der Teilnahmebescheinigung gesetzte Frist muss in jedem Fall eingehalten werden. Übrigens ist die Anordnung ein Verwaltungsakt, für den von dem Betroffenen eine Verwaltungsgebühr zu zahlen ist. Was kostet ein Aufbauseminar? Die Kosten für die Teilnahme an einem Aufbauseminar liegen bei 360,- Euro. Dieser Preis versteht sich inklusive der gestzlichen Mehrwertsteuer und allen Begleitmaterialien für die Arbeit im Seminar sowie der Testfahrt.
Was geschieht, wenn man trotz Anordnung nicht an einem Aufbauseminar teilnimmt? Wenn der Behörde, die die Teilnahme angeordnet hat, nicht innerhalb der festgesetzten Frist die Bescheinigung über die vollständige Teilnahme an einem Aufbauseminar vorgelegt wird, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird dann erst erteilt, wenn die Teilnahme am Aufbauseminar erfolgt ist. Um die Frist nicht zu versäumen, ist es wichtig, sich unmittelbar nach Erhalt der Anordnung um einen Platz in einem Aufbauseminar zu bemühen. Denn es kann etwas dauern, bis in der Nähe ein Aufbauseminar beginnt und – frühestens 14 Tage nach Beginn - abgeschlossen ist. Aus welchen Teilen besteht ein Aufbauseminar? Ein Aufbauseminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten Dauer (zuzüglich Pausenzeiten) und einer Testfahrt (Fahrprobe) zwischen der 1. und der 2. Sitzung. Die Testfahrt wird in Gruppen durchgeführt und dauert je Teilnehmer ca. 45 Minuten (30 Minuten Fahrzeit und 15 Minuten Besprechung). Die Testfahrt in einer 3er-Gruppe dauert daher für alle Mitfahrer insgesamt mindestens 135 Minuten. Welche Vorschriften sind bei der Durchführung von Aufbauseminaren zu beachten? Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 6 Personen, damit ein Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmer möglich ist. höchstens 12 Personen, damit jeder Einzelne ausreichend zu Wort kommen kann. Das Aufbauseminar dauert von der 1. bis zur 4. Sitzung mindestens 14 Tage höchstens 4 Wochen. An einem Tag darf immer nur eine Sitzung stattfinden. Durch diese Vorgaben haben die Teilnehmer zwischen den Sitzungen die Gelegenheit über das, was besprochen wurde, weiter nachzudenken während ihrer Fahrten ihr Fahrverhalten kritisch zu beobachten Anregungen, die sie erhalten haben, im Alltag auszuprobieren Vorbereitungsaufgaben zu erledigen, die für die Diskussionen in der jeweils folgenden Sitzung wichtig sind. Bei den Testfahrten (Fahrproben) sollen die Teilnehmer möglichst mit einem Fahrzeug der Klasse fahren, mit dem sie (mehrheitlich) auffällig geworden sind. Es müssen Fahrzeuge verwendet werden, die der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG § 5) entsprechen, d.h. im Pkw-Bereich Fahrschulfahrzeuge mit Doppelbedienung. Da die Fahrten in Gruppen stattfinden, ist dadurch für jeden Teilnehmer gewährleistet, dass nur mit einem technisch einwandfreien Fahrzeug gefahren wird der Seminarleiter im Notfall zum Schutz der Mitfahrer eingreifen kann. Für Testfahrten (Fahrproben) mit motorisierten Zweirädern dürfen auch Teilnehmerfahrzeuge verwendet werden, wenn sie die Bedingungen für ein Ausbildungsfahrzeug der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erfüllen. Welche Pflichten haben die Teilnehmer an den Aufbauseminaren? Damit das Seminar für alle Teilnehmer erfolgreich verläuft, ist es wichtig, dass jeder – im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten – aktiv und konstruktiv mitmacht. Die Teilnahmebescheinigung kann nur erhalten, wer vollständig an allen Teilen des Aufbauseminars teilnimmt immer pünktlich ist nicht alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen zum Seminar kommt den Ablauf des Seminars nicht stört. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf keine Teilnahmebescheinigung erhalten. Er muss dann an einem neuen Aufbauseminar vollständig teilnehmen. Damit niemand Befürchtungen haben muss, dass das, was er im Seminar sagt, ihm schaden könnte, sind die Teilnehmer und der Seminarleiter zur Verschwiegenheit gegenüber Außenstehenden verpflichtet. Dies gilt auch für eventuell zusätzlich Anwesende, z. B. einen Kollegen des Seminarleiters, der dem Seminarleiter hilft oder von ihm lernen möchte den Freund eines ausländischen Teilnehmers, den der Seminarleiter als „Dolmetscher“ dabei sein lässt. Kann man versäumte Seminarteile in einem anderen Aufbauseminar nachholen? Eine Teilnahmebescheinigung kann man nur erhalten, wenn man an einem Aufbauseminar vollständig teilgenommen hat. Es ist nicht möglich einzelne Seminarteile, z. B. die Fahrprobe oder die letzte Sitzung in einem anderen Seminar nachzuholen, sondern man muss in einem solchen Fall an einem neuen Aufbauseminar vollständig teilnehmen. Dies ist deshalb wichtig, weil alle Teile des Aufbauseminars aufeinander aufbauen. Sie sind jedoch nicht in jedem Seminar identisch, da der Verlauf und die Ergebnisse des Seminars von den Beiträgen der Teilnehmer mitbestimmt werden. die gegenseitigen Anregungen der Teilnehmer untereinander entscheidend zum Ergebnis des Seminars beitragen. Diese gegenseitige Beeinflussung setzt aber voraus, dass alle Teilnehmer das Seminar gemeinsam miteinander von der ersten bis zur letzten Sitzung durchlaufen. Welche Pflichten haben die Seminarleiter von Aufbauseminaren? Der Seminarleiter muss jedem Teilnehmer, der die Voraussetzungen erfüllt hat, am Ende des Seminars eine Teilnahmebescheinigung aushändigen.
Die ordnungsgemäße Durchführung der Aufbauseminare wird durch die zuständige Behörde überwacht. Zu diesem Zweck können auch sachverständige Mitarbeiter der Behörde am Aufbauseminar teilnehmen. |
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