Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer E-Mail
Im Rahmen der neuen EU-Regelungen wurde auch das Punkteabbauseminar "ASK" geändert. Daher gelten seit 01.01.99 diese neuen Grundsätze. Aus dem Aufbauseminar "ASK" wurde das Aufbauseminar "ASP"

Das Kursprogramm sowie die Kursziele blieben gleich.
Punkte Neue Regel seit 01.01.99 Bemerkung Abgabefristen der Teilnahmebescheinung beim zuständigen Straßenverkehrsamt
0 - 3
Punkte
freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar ASP Punkteabbau nur im Umfang der bestehenden Punkte. Keine Gutschrift möglich. 3 Monate
4 - 7
Punkte
freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar ASP 4 Punkte Rabatt im VZR 3 Monate
8 - 13
Punkte
schriftliche Unterrichtung durch die Verwaltungsbehörde mit Hinweis auf freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar ASP bei bis zu 8 Punkten 4 Punkte Rabatt im VZR

 bei 9 - 13 Punkte nur 2 Punkte Rabatt im VZR
3 Monate
14 - 17
Punkte
Pflichtteilnahme am Aufbauseminar ASP kein Punkterabatt innerhalb der
 durch die Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist
Wer schon innerhalb der letzten 5 Jahre ein Aufbauseminar besucht hat, kann zusätzlich und freiwillig an einer psychologischen Beratung teilnehmen 2 Punkte Rabatt im VZR
18 od. mehr
Punkte
Entzug der Fahrerlaubnis

vor Wiedererteilung im Regelfall MPU-Gutachten
Sperre mindestens 6 Monate  
Wichtig Wer 14 bzw. 18 Punkte ohne Vorwarnung erreicht, wird so behandelt, als hätte er 9 Punkte

Wer dann 18 od. mehr Punkte erreicht, wird so behandelt, als hätte er 14 Punkte

 

Informationen zum Aufbauseminar für Punkteauffällige





Wodurch kann man Punkte abbauen?

Im Punktsystem gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten durch freiwillige Maßnahmen Punkte abzubauen:

Grafik: Pfeil Bis zu einem Punktestand von höchstens 13 Punkten:
durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar

Beträgt der Punktestand am letzten Tag des Seminars, an dem die Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird, nicht mehr als 8 Punkte,
so werden 4 Punkte abgezogen.
Beträgt der Punktestand am letzten Tag des Seminars, an dem die Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird, nicht mehr als 13 Punkte,
so werden 2 Punkte abgezogen.

Grafik: Pfeil Bei einem Punktestand von 14 bis 17 Punkten
und erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar:
durch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

Beträgt der Punktestand am letzten Tag der Beratung, an dem die Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird, nicht mehr als 17 Punkte,
so werden 2 Punkte abgezogen.

Aufbauseminare im Punktsystem


Wann wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet?

Wenn ein Kraftfahrer 14 oder mehr Punkte erreicht, prüft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, ob der Betroffene innerhalb der letzten 5 Jahre bereits an einem Aufbauseminar - im Rahmen des Punktsystems oder der Fahrerlaubnis auf Probe - teilgenommen hat:

Grafik: Pfeil War dies nicht der Fall, so fordert sie den Kraftfahrer auf, an einem Aufbauseminar teilzunehmen und innerhalb einer bestimmten Frist eine Teilnahmebescheinigung darüber vorzulegen.
Grafik: Pfeil Hat er innerhalb der letzten 5 Jahre bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen, so erhält der Betroffene lediglich eine Mitteilung über die Möglichkeit zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung und den Hinweis, dass bei Erreichen von 18 oder mehr Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. (Ausnahme: Hat der Betroffene zuvor an einem allgemeinen Aufbauseminar teilgenommen und muss nun aufgrund eines Alkohol- oder Drogen-Verstoßes an einem "besonderen Aufbauseminar" teilnehmen, so erfolgt die Anordnung zur Teilnahme auch dann, wenn seit dem allgemeinen Aufbauseminar noch keine 5 Jahre vergangen sind.)

Die Frist für die Vorlage der Teilnahmebescheinigung beträgt in der Regel nicht mehr als 8 Wochen und kann nur bei Vorliegen ganz besonderer Gründe (z.B. Krankenhausaufenthalt) verlängert werden.

Gegen die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, d.h. die für das Vorlegen der Teilnahmebescheinigung gesetzte Frist muss in jedem Fall eingehalten werden.

Übrigens ist die Anordnung ein Verwaltungsakt, für den von dem Betroffenen eine Verwaltungsgebühr zu zahlen ist.




Was kostet ein Aufbauseminar?

Die Kosten für die Teilnahme an einem Aufbauseminar liegen bei 360,- Euro. Dieser Preis versteht sich inklusive der gestzlichen Mehrwertsteuer und allen Begleitmaterialien für die Arbeit im Seminar sowie der Testfahrt.



Was geschieht, wenn man trotz Anordnung nicht an einem Aufbauseminar teilnimmt?

Wenn der Behörde, die die Teilnahme angeordnet hat, nicht innerhalb der festgesetzten Frist die Bescheinigung über die vollständige Teilnahme an einem Aufbauseminar vorgelegt wird, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird dann erst erteilt, wenn die Teilnahme am Aufbauseminar erfolgt ist.

Um die Frist nicht zu versäumen, ist es wichtig, sich unmittelbar nach Erhalt der Anordnung um einen Platz in einem Aufbauseminar zu bemühen. Denn es kann etwas dauern, bis in der Nähe ein Aufbauseminar beginnt und – frühestens 14 Tage nach Beginn - abgeschlossen ist.



Aus welchen Teilen besteht ein Aufbauseminar?

Ein Aufbauseminar besteht aus

Grafik: Pfeil 4 Sitzungen zu je 135 Minuten Dauer (zuzüglich Pausenzeiten) und
Grafik: Pfeil einer Testfahrt (Fahrprobe) zwischen der 1. und der 2. Sitzung.

Die Testfahrt wird in Gruppen durchgeführt und dauert je Teilnehmer ca. 45 Minuten (30 Minuten Fahrzeit und 15 Minuten Besprechung). Die Testfahrt in einer 3er-Gruppe dauert daher für alle Mitfahrer insgesamt mindestens 135 Minuten.



Welche Vorschriften sind bei der Durchführung von Aufbauseminaren zu beachten?

Die Teilnehmerzahl beträgt

Grafik: Pfeil mindestens 6 Personen, damit ein Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmer möglich ist.
Grafik: Pfeil höchstens 12 Personen, damit jeder Einzelne ausreichend zu Wort kommen kann.

Das Aufbauseminar dauert von der 1. bis zur 4. Sitzung

Grafik: Pfeil mindestens 14 Tage
Grafik: Pfeil höchstens 4 Wochen.

An einem Tag darf immer nur eine Sitzung stattfinden.

Durch diese Vorgaben haben die Teilnehmer zwischen den Sitzungen die Gelegenheit
Grafik: Pfeil über das, was besprochen wurde, weiter nachzudenken
Grafik: Pfeil während ihrer Fahrten ihr Fahrverhalten kritisch zu beobachten
Grafik: Pfeil Anregungen, die sie erhalten haben, im Alltag auszuprobieren
Grafik: Pfeil Vorbereitungsaufgaben zu erledigen, die für die Diskussionen in der jeweils folgenden Sitzung wichtig sind.

Bei den Testfahrten (Fahrproben) sollen die Teilnehmer möglichst mit einem Fahrzeug der Klasse fahren, mit dem sie (mehrheitlich) auffällig geworden sind. Es müssen Fahrzeuge verwendet werden, die der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG § 5) entsprechen, d.h. im Pkw-Bereich Fahrschulfahrzeuge mit Doppelbedienung. Da die Fahrten in Gruppen stattfinden, ist dadurch für jeden Teilnehmer gewährleistet, dass
Grafik: Pfeil nur mit einem technisch einwandfreien Fahrzeug gefahren wird
Grafik: Pfeil der Seminarleiter im Notfall zum Schutz der Mitfahrer eingreifen kann.

Für Testfahrten (Fahrproben) mit motorisierten Zweirädern dürfen auch Teilnehmerfahrzeuge verwendet werden, wenn sie die Bedingungen für ein Ausbildungsfahrzeug der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erfüllen.


Welche Pflichten haben die Teilnehmer an den Aufbauseminaren?

Damit das Seminar für alle Teilnehmer erfolgreich verläuft, ist es wichtig, dass jeder – im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten – aktiv und konstruktiv mitmacht.
Die Teilnahmebescheinigung kann nur erhalten, wer
Grafik: Pfeil vollständig an allen Teilen des Aufbauseminars teilnimmt
Grafik: Pfeil immer pünktlich ist
Grafik: Pfeil nicht alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen zum Seminar kommt
Grafik: Pfeil den Ablauf des Seminars nicht stört.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf keine Teilnahmebescheinigung erhalten. Er muss dann an einem neuen Aufbauseminar vollständig teilnehmen. Damit niemand Befürchtungen haben muss, dass das, was er im Seminar sagt, ihm schaden könnte, sind die Teilnehmer und der Seminarleiter zur Verschwiegenheit gegenüber Außenstehenden verpflichtet.

Dies gilt auch für eventuell zusätzlich Anwesende, z. B.
Grafik: Pfeil einen Kollegen des Seminarleiters, der dem Seminarleiter hilft oder von ihm lernen möchte
Grafik: Pfeil den Freund eines ausländischen Teilnehmers, den der Seminarleiter als „Dolmetscher“ dabei sein lässt.


Kann man versäumte Seminarteile in einem anderen Aufbauseminar nachholen?

Eine Teilnahmebescheinigung kann man nur erhalten, wenn man an einem Aufbauseminar vollständig teilgenommen hat. Es ist nicht möglich einzelne Seminarteile, z. B. die Fahrprobe oder die letzte Sitzung in einem anderen Seminar nachzuholen, sondern man muss in einem solchen Fall an einem neuen Aufbauseminar vollständig teilnehmen.
Dies ist deshalb wichtig, weil
Grafik: Pfeil alle Teile des Aufbauseminars aufeinander aufbauen. Sie sind jedoch nicht in jedem Seminar identisch, da der Verlauf und die Ergebnisse des Seminars von den Beiträgen der Teilnehmer mitbestimmt werden.
Grafik: Pfeil die gegenseitigen Anregungen der Teilnehmer untereinander entscheidend zum Ergebnis des Seminars beitragen. Diese gegenseitige Beeinflussung setzt aber voraus, dass alle Teilnehmer das Seminar gemeinsam miteinander von der ersten bis zur letzten Sitzung durchlaufen.


Welche Pflichten haben die Seminarleiter von Aufbauseminaren?

Der Seminarleiter muss jedem Teilnehmer, der die Voraussetzungen erfüllt hat, am Ende des Seminars eine Teilnahmebescheinigung aushändigen.


Die ordnungsgemäße Durchführung der Aufbauseminare wird durch die zuständige Behörde überwacht. Zu diesem Zweck können auch sachverständige Mitarbeiter der Behörde am Aufbauseminar teilnehmen.
 
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